Alter, Art und Ausmaß der Behinderung oder Verletzung können es aus medizinischer Sicht notwendig machen, dass wir Sie im Rahmen eines Hausbesuchs behandeln.

Der Hausbesuch wird nur dann ärztlich verordnet, wenn der Patient aus medizinischen Gründen keine Praxis aufsuchen kann. Das heisst: Die Krankenkassen bezahlen den Hausbesuch nur dann, wenn der verordnende Arzt diesen verschreibt. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeit, sich selbst, oder einen Angehörigen zu Hause behandeln zu lassen.